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Arbeitszeiterfassung

Was bedeutet Arbeitszeiterfassung und wofür dient sie?

Die Arbeitszeiterfassung ist die Dokumentation bzw. Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitsnehmers. Auf diese Weise werden die Anzahl der Stunden erfasst. Zum einen, um sicherzustellen, dass der (gesetzliche) Arbeitsvertrag erfüllt wird. Und zum anderen, um Unterbeschäftigung als auch Überstunden, Pausen und Unterbrechungen im Auge zu behalten.

Ein weiteres Argument für eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit ist, dass dadurch mögliche Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermieden werden können.

Ab wann die Arbeitszeiterfassung Pflicht?

In den meisten Ländern gibt es unterschiedliche Gesetze, die Arbeitgeber dazu verpflichten, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter:innen zu erfassen. In Österreich ist die Arbeitszeiterfassung (auch Stunden- oder Zeitaufzeichnung genannt) seit dem 1. Jänner 2021 verpflichtend – ganz unabhängig von der Anzahl der gearbeiteten Stunden. Es gibt also keine Mindeststundenzahl! Auch bei geringfügig Beschäftigten oder Teilzeitkräften greift die Pflicht der Arbeitszeiterfassung.

Wie muss eine Arbeitszeiterfassung aussehen?

Je nach Branche oder Unternehmen kann dies variieren: von der manuellen Erfassung (Papier, Excel Sheet) über elektronische Zeiterfassungssysteme bis hin zu Arbeitszeit-App auf dem mobilen Endgerät.

Laut Arbeitszeitgesetz gilt es in Österreich folgende Informationen abzubilden:

  • Anfang und Ende der Arbeitszeit
  • Überstunden
  • Pausen bzw. Unterbrechungen
  • Krankenstand
  • Urlaubstage

Ist der Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet?

Wie bereits erwähnt ist der Arbeitgeber in Österreich laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dazu verpflichtet, die Arbeitszeit aller Mitarbeitenden elektronisch zu erfassen und zu dokumentieren. Außerdem müssen die erfassten Daten mindestens 7 Jahre lang aufbewahrt werden.

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