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Kurzfristige Beschäftigung

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Eine kurzfristige Beschäftigung bezieht sich auf eine vorübergehende Anstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es handelt sich um Arbeitsverhältnisse, die für eine begrenzte Zeitdauer oder für eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen im Jahr abgeschlossen werden. In Österreich wird die kurzfristige Beschäftigung durch das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsgesetz geregelt.

Wie lange darf eine kurzfristige Beschäftigung dauern?

Die maximale Dauer einer kurzfristigen Beschäftigung beträgt in der Regel drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Dabei werden alle Beschäftigungen zusammengerechnet, die bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden. Wird diese Grenze überschritten, gelten die normalen Regelungen für unbefristete oder befristete Arbeitsverträge.

Wie viele Stunden darf ein kurzfristig Beschäftigter arbeiten?

In Österreich gibt es eine Regelung für kurzfristig Beschäftigte, die hier als geringfügig Beschäftigte laufen. Dazu zählt, wer bei regelmäßiger Beschäftigung – Arbeitsverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit – nicht mehr als € 500,91 im Kalendermonat verdient (Stand: 01.01.2023). Wird diese Grenze nicht überschritten, dürfen beliebig viel Stunden pro Woche gearbeitet werden.

Das Ausmaß und die Arbeitszeit werden zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber vereinbart. Die Arbeitszeit kann nicht einseitig abgeändert werden und eine Vereinbarung bedarf der schriftlichen Form.

Achtung: Eine Verpflichtung zur Mehrarbeit kann vertraglich vereinbart werden. Werden mit der Entlohnung für die Mehrarbeit die Grenzbeträge für eine geringfügige Beschäftigung überschritten, liegt tatsächlich keine geringfügige Beschäftigung mehr vor!

Was zahlt der Arbeitgeber bei kurzfristiger Beschäftigung?

Bei einer geringfügigen Beschäftigung muss der Arbeitgeber in Österreich eine Pauschalabgabe in Form der Dienstgeberabgabe leisten. Der Pauschalbetrag zur Kranken- und Pensionsversicherung liegt bei 16,4 % der Beitragsgrundlage. Zusammen mit dem Unfallversicherungsbeitrag ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,5 %.

Woraus sich die Beitragsgrundlage zusammensetzt? Es ist die Summe der bezahlten monatlichen Entgelte einschließlich der Sonderzahlungen (an den geringfügig Beschäftigten).

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