Skip to main content

Nachtzuschlag

Was ist der Nachtzuschlag?

Der Nachtzuschlag ist eine finanzielle Zusatzleistung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Arbeiten in der Nacht erhalten. Er soll die besondere Belastung und Einschränkungen ausgleichen, die mit der Nachtarbeit verbunden sind. In Österreich wird der Nachtzuschlag gemäß dem Arbeitszeitgesetz (AZG) geregelt.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag pro Stunde?

Unter Nachtarbeit versteht man (nach den meisten Kollektivverträgen) die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr geleistete Arbeit. Der Nachtzuschlag beträgt in Österreich dabei 25% des kollektivvertraglichen oder vereinbarten Brutto-Stundenlohns.

Jedes Land hat hier unterschiedliche Regelungen. Auch kann es Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen und Arbeitsverträgen geben.

So gibt es beispielsweise beim Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe einen Zuschlag von mindestens € 1,82/Stunde für Arbeitsstunden in der Nacht. Wohingegen Handelsarbeiter:innen mindestens € 1,38/Stunde für die Arbeitsstunden in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr erhalten.

Wir empfehlen den individuellen Arbeitsvertrag oder den einschlägigen Kollektivvertrag genau zu prüfen!

Wie hoch ist der gesetzliche Nachtzuschlag?

Wie bereits erwähnt beträgt der gesetzliche Nachtzuschlag in Österreich 25% des kollektivvertraglichen oder vereinbarten Brutto-Stundenlohns. Abweichungen pro Land und Branche sind jedoch zu beachten.

In welcher Zeit gibt es Nachtzuschlag?

Nachtzuschläge gibt es in Österreich gemäß dem Arbeitszeitgesetz für Arbeitsstunden, die zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr erbracht werden. Trotzdem immer auf die einzelnen Kollektivverträge und Arbeitsverträge achten!

Gilt der Nachtzuschlag auch an Wochenenden und Feiertagen?

Ja, der Nachtzuschlag gilt auch an Wochenenden und Feiertagen, sofern die Arbeitszeit in den Zeitraum der Nachtarbeitszeit fällt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die während dieser Zeiten arbeiten, haben Anspruch auf den Nachtzuschlag zusätzlich zu den üblichen Zuschlägen für Wochenend- oder Feiertagsarbeit.

Gibt es Ausnahmen vom Nachtzuschlag?

Es gibt bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten, bei denen spezielle Regelungen hinsichtlich des Nachtzuschlags gelten können. Zum Beispiel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gastgewerbe oder Verkehrswesen von Sonderregelungen profitieren. Diese Ausnahmen werden in den jeweiligen Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt.

Ist es in Österreich Pflicht, Nachtzuschlag zu zahlen?

Ja, gemäß dem österreichischen Arbeitszeitgesetz (AZG). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht auf den Nachtzuschlag, wenn sie in der Nacht arbeiten. Dieser Anspruch ist gesetzlich festgelegt und kann nicht durch individuelle Vereinbarungen oder Verträge unterlaufen werden. Wenn Arbeitgeber den Nachtzuschlag nicht korrekt auszahlen, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.

Relevante Glossareinträge

Arbeitszeitgesetz Österreich

Wie viele Stunden darf man in Österreich arbeiten? Laut Website des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen ist die Normalarbeitszeit die regelmäßige Arbeitszeit ohne Überstunden. Diese darf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. In manchen Fällen (durch Betriebsvereinbarungen oder gesonderte Arbeitsverträge) ist eine längere oder kürzere Normalarbeitszeit […]

Personalkosten

Was gehört alles zu den Personalkosten? Zu den Personalkosten zählen sämtliche Kosten, die ein Arbeitgeber für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufbringen muss. Dazu zählen: Gehälter und Löhne Sozialabgaben Versicherungs-Beiträge (etwa Arbeitslosen-, Pensions- oder Krankenversicherung) Krankheitstage betriebliche Altersvorsorge Boni und Überstundenzuschläge Fort- und Weiterbildungen Verwaltungskosten (z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Steuern etc.) […]