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Personalkosten

Was gehört alles zu den Personalkosten?

Zu den Personalkosten zählen sämtliche Kosten, die ein Arbeitgeber für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufbringen muss. Dazu zählen:

  • Gehälter und Löhne
  • Sozialabgaben
  • Versicherungs-Beiträge (etwa Arbeitslosen-, Pensions- oder Krankenversicherung)
  • Krankheitstage
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Boni und Überstundenzuschläge
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Verwaltungskosten (z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Steuern etc.)

Wie kalkuliert man einen Mitarbeitenden?

Wer wissen will, wie hoch die Personalkosten eines Mitarbeitenden sind, muss die verschiedenen Kostenfaktoren berücksichtigen, und wie folgt, vorgehen:

  1. Zuerst die Höhe des monatlichen Bruttogehalts berechnen.
  2. Den Arbeitgeberanteil an die gesetzliche Sozialversicherung (rund 20 Prozent vom Bruttolohn) addieren.
  3. Optional Weihnachts- und Urlaubsgeld hinzufügen.
  4. Entgeltfortzahlung für Krankheitstage oder andere Fehlzeiten miteinberechnen.
  5. Zusätzliche Leistungen wie Boni, Überstundenzuschläge, Fort- und Weiterbildungen mitbedenken.
  6. Eventuelle Kosten für eine betriebliche Altersvorsorge hinzufügen.
  7. Indirekte Kosten für Verwaltung und Administration nicht vergessen.

Erst wenn man all diese Faktoren berücksichtigt, kann man einen genauen Wert für einzelne Mitarbeiter:innen ermitteln.

Überschlagsmäßig kann man sich mit folgender Formel behelfen: Bruttojahresentgelt x 1,7 = tatsächliche Personalkosten

Wenn also beispielsweise ein Mitarbeitender pro Jahr € 66.000 verdient, muss man mit Personalkosten von ca. € 112.200 rechnen.

Wie wird der Personalkosten-Stundensatz berechnet?

Dafür müssen unterschiedliche Kostenfaktoren auf die Arbeitsstunden des Mitarbeitenden umgelegt werden. Wir erklären das anhand unseres vorherigen Beispiels:

Der Mitarbeitende hat ein Bruttogehalt von € 66.000 pro Jahr hat. Wenn der Arbeitgeber davon 20% Sozialversicherungsbeiträge zahlt, betragen die jährlichen Personalkosten Minimum € 79.200 (ohne zusätzliche Kostenstellen!). Nehmen wir an, der Mitarbeitende arbeitet jährlich 1.700 Stunden, dann dividiert man die 79.200 durch die 1.700 und erhält den Personalkosten-Stundensatz von und € 47.

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