Was gehört alles zu den Personalkosten?
Zu den Personalkosten zählen sämtliche Kosten, die ein Arbeitgeber für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufbringen muss. Dazu zählen:
- Gehälter und Löhne
- Sozialabgaben
- Versicherungs-Beiträge (etwa Arbeitslosen-, Pensions- oder Krankenversicherung)
- Krankheitstage
- betriebliche Altersvorsorge
- Boni und Überstundenzuschläge
- Fort- und Weiterbildungen
- Verwaltungskosten (z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Steuern etc.)
Wie kalkuliert man einen Mitarbeitenden?
Wer wissen will, wie hoch die Personalkosten eines Mitarbeitenden sind, muss die verschiedenen Kostenfaktoren berücksichtigen, und wie folgt, vorgehen:
- Zuerst die Höhe des monatlichen Bruttogehalts berechnen.
- Den Arbeitgeberanteil an die gesetzliche Sozialversicherung (rund 20 Prozent vom Bruttolohn) addieren.
- Optional Weihnachts- und Urlaubsgeld hinzufügen.
- Entgeltfortzahlung für Krankheitstage oder andere Fehlzeiten miteinberechnen.
- Zusätzliche Leistungen wie Boni, Überstundenzuschläge, Fort- und Weiterbildungen mitbedenken.
- Eventuelle Kosten für eine betriebliche Altersvorsorge hinzufügen.
- Indirekte Kosten für Verwaltung und Administration nicht vergessen.
Erst wenn man all diese Faktoren berücksichtigt, kann man einen genauen Wert für einzelne Mitarbeiter:innen ermitteln.
Überschlagsmäßig kann man sich mit folgender Formel behelfen: Bruttojahresentgelt x 1,7 = tatsächliche Personalkosten
Wenn also beispielsweise ein Mitarbeitender pro Jahr € 66.000 verdient, muss man mit Personalkosten von ca. € 112.200 rechnen.
Wie wird der Personalkosten-Stundensatz berechnet?
Dafür müssen unterschiedliche Kostenfaktoren auf die Arbeitsstunden des Mitarbeitenden umgelegt werden. Wir erklären das anhand unseres vorherigen Beispiels:
Der Mitarbeitende hat ein Bruttogehalt von € 66.000 pro Jahr hat. Wenn der Arbeitgeber davon 20% Sozialversicherungsbeiträge zahlt, betragen die jährlichen Personalkosten Minimum € 79.200 (ohne zusätzliche Kostenstellen!). Nehmen wir an, der Mitarbeitende arbeitet jährlich 1.700 Stunden, dann dividiert man die 79.200 durch die 1.700 und erhält den Personalkosten-Stundensatz von und € 47.